- 1914 -

1285. April 30. Oswiecim (Auschwitz).

vig. Phil. et Jac. ap.

Graf Adam verleiht den Wald zwischen dem Dorfe Wlosiennica und Grodzice und der Stadt Auschwitz, den ihm Premisl., Herzog von Auschwitz, geschenkt, im Umfange von 60 fränkischen Hufen, dem Milosco (zur Aussetzung nach deutschem Rechte - dies dürfte zuzusetzen sein), so dass gedachter Miloslaus (als locator, Schulz) je die sechste Hufe frei von Zins und Zehnten, Mühlen soviel er auf dem Flusse Wlosiennica bauen will, eine freie Schenke, eine Fleisch- und Brotbank besitzen soll. Wenn er eine Kirche erbaut, soll dieser eine Hufe zugewiesen werden. Die Colonisten sollen nach Ablauf von 16 Freijahren jährlich an Zins und Zehnten von jeder Hufe 1/2 Mk. Silbers und 6 Scheffel Dreikorn, nämlich 2 Scheffel Weitzen, 2 Korn, 2 Hafer entrichten.

Z.: die Ritter Heinr., Steph. Bassichich, Jac. Zebronowich, Boguta, Mich. Jägermeister, Gothard.


Bei Bartoszewicz cod. dipl. Polon. III. 135 Anm., aus einer jungen Abschrift. Obwohl Bartoszewicz die Urkunde anzweifelt, und Biermann (zur Gesch. der Herzogth. Zator und Auschwitz, Sitzungsber. der Wiener Akad. Bd. 40) sie gar nicht anführt, so möchte ich sie doch nicht für ganz erfunden halten. Der Text ist allerdings über alle Maassen entstellt. Dass hier nur von einer Aussetzung zu deutschem Rechte die Rede sein kann (die Urkunde bezeichnet den qu. Wald als jure polonico popularitam [sic]), ist wohl kaum zu bezweifeln. Ob wirklich, wie Bart. anzunehmen scheint, die oben unter No. 1769 angef. Urk. von 1284 mit der vorliegenden unvereinbar ist, könnte eben nur auf Grund specieller Lokalforschung entschieden werden.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.